ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Deutsche Version der
heckel medizintechnik gmbh
Olgastrasse 25
73728 Esslingen
Deutschland

Stand: März 2018

 

§ 1 Geltungsbereich

Sämtliche Geschäftsvorgänge (Angebote, Leistungen, Lieferungen etc.) der heckel medizintechnik GmbH („heckel“) mit Sitz in Esslingen (HRB 213530 Stuttgart) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“ genannt).

Die AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Form auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals übermittelt oder beigefügt werden.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Angebote sind - wenn nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart - freibleibend.
  2. Sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
  3. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
  4. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nur auf Grund unserer ausdrücklich erteilten schriftlichen Zustimmung zugänglich gemacht werden.
  5. Wir sind zu angemessenen Teillieferungen berechtigt; diese gelten als selbständige Leistungen.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, alle Sicherheits-, Prüf- und Schutzvorschriften sowie gegebenenfalls weitere gesonderte gesetzliche Vorschriften im jeweiligen Anwenderland einzuhalten.
  7. Der Kunde verpflichtet sich, soweit er von uns Warn- und Anwendungshinweise erhalten hat, diese bei Weitergabe der von uns gelieferten Produkte an jeden weiteren Händler und/oder Kunden weiter zu geben. Der Kunde hat eine eigene umfassende Prüfungs- und Überwachungspflicht.
  8. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn ein vertragswidriges Verhalten des Kunden vorliegt, z.B. ein Verstoß gegen Vertriebsauflagen oder Dokumentationspflichten oder nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass der Kunde in Vermögensverfall geraten oder aus sonstigen Gründen kreditunwürdig ist und dem Kunden erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde.
  9. Auftragsstornierungen führen je nach Produkt und Projektstatus zu Stornierungskosten, die heckel an den Kunden weiterberechnet. Die Mindeststornogebühr für einen Auftrag beträgt € 200.

 

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlungen haben wie in der Rechnung angegeben, ohne Abzüge, zu erfolgen.
  2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk Esslingen, zuzüglich Verpackungskosten und zuzüglich jeweils gültiger Umsatzsteuer.
  3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
  4. Jede Aufrechnung mit einer Gegenforderung kann nur erfolgen, wenn sie vom Verkäufer unbestritten ist bzw. bestätigt wurde oder wenn sie rechtskräftig festgestellt wurde.
  5. Sämtliche Bankgebühren trägt der Käufer.

 

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

  1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
  2. Die Frist für Lieferungen und Leistungen beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch heckel, jedoch nicht vor ggf. vollständiger technischer Klärung, der Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie erst nach Eingang einer ggf. vereinbarten Anzahlung. Die Einhaltung der Lieferfrist bzw. des Lieferplans setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus.
  3. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn - sofern nicht anders vereinbart - bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand den Produktionsstandort verlassen hat.
  4. Ruft der Käufer versandfertig gemeldete Ware nicht sofort ab, so werden ihm beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft diese Produkte in Rechnung gestellt und die durch die Lagerung entstandenen Kosten in Höhe von € 30,00 pro Palettenstellplatz und angefangenem Monat berechnet. heckel medizintechnik ist ferner berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über die Produkte zu verfügen und dann ggf. die Differenz des mit dem Käufer vereinbarten Preises und dem Preis der Abgabe an einen Dritten vom Käufer einzufordern.
  5. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  6. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw. - hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  7. Gesetzliche Rücknahmeverpflichtungen werden nur gegenüber Endverbrauchern anerkannt.

 

§ 5 Versand, Gefahrenübergang und Exportüberwachung:

  1. heckel liefert "Ab Werk" (INCOTERMS 2010); Verpackung und Transport werden gesondert berechnet.
  2. Die Versicherung der Sendung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie gegen sonstige versicherbare Risiken obliegt dem Käufer.
  3. Die Gefahr geht auf den Käufer über:
    • 3a) Sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.
    • 3b) Bei Auslieferung durch den Verkäufer unmittelbar nach Übergabe, ggf. nach Aufstellung.
  4. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Versandbereitschaft an auf den Käufer über.
  5. Wenn die Lieferung der Produkte der heckel die Erteilung einer Export- bzw. Importgenehmigung durch eine Regierung und/oder Regierungsbehörde entsprechend einem geltenden Gesetz oder Regelung erfordert bzw. anderweitig infolge eines Export- oder Importkontrollgesetze/-vorschrift beschränkt bzw. untersagt ist, kann die heckel ihre Verpflichtungen und die Rechte des Käufers in Hinblick auf eine solche Lieferung bis jeweils eine solche Genehmigung erteilt wird bzw. für die Dauer einer solchen Beschränkung und/oder Verbots aussetzen.
  6. Die heckel ist berechtigt, diesen Vertrag zu widerrufen, ohne dass sich daraus eine Haftung gegenüber dem Käufer ergibt. Wenn darüber hinaus ein Endbenutzerzertifikat notwendig ist, informiert der Käufer die heckel davon und der Käufer legt ein solches Dokument bei der ersten schriftlichen Aufforderung vor. Wenn eine Importgenehmigung erforderlich ist, informiert der Käufer heckel unverzüglich darüber und der Käufer legt ein solches Dokument vor, sobald es verfügbar ist.
  7. Mit der Annahme eines Angebots der heckel medizintechnik GmbH, beim Geschäftsabschluss und/oder bei der Abnahme von Produkten der heckel medizintechnik GmbH, verpflichtet sich der Käufer, beim Umgang mit deren Produkten und/oder der damit im Zusammenhang stehenden Dokumentation sämtliche Bestimmungen etwaig geltender Export- bzw. Importkontrollgesetze einzuhalten.

 

§ 6 Untersuchungspflichten und Mängelanzeige

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die Verpackung und die Produkte unmittelbar nach der Lieferung zu kontrollieren und dem Spediteur jedwede Schäden sofort zu melden.
  2. Offensichtliche Mängel, einschließlich Transportschäden, sind heckel in Schriftform unverzüglich, jedoch in jedem Fall spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Lieferung mitzuteilen.
  3. Der Käufer verliert das Recht auf Mängelansprüche, wenn er einen Mangel an einem Produkt gegenüber heckel nicht unter Angabe der Art des Mangels innerhalb von 10 Tagen rügt, nachdem der Käufer ihn festgestellt hat bzw. ihn hätte feststellen müssen.

 

§ 7 Gewährleistung

  1. Der Hersteller gewährleistet, dass seine Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind.
  2. Die Gewährleistungsfrist ist produktabhängig und wird auf den Angeboten vermerkt.
  3. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Ausstellung des Lieferscheines. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen oder Teile ausgewechselt, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
  4. Der Käufer muss dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
  5. Für berechtigte Mängel kann der Verkäufer nach seiner Wahl verlangen, dass
    • 5 a) das schadhafte Teil, bzw. Gerät zur Reparatur und anschließenden Rücksendung an den Verkäufer geschickt wird. Die Kosten des billigsten Hin- und Rückversandes gehen zu Lasten des Verkäufers,  sofern sich die Beanstandung als berechtigt erweist.
    • 5 b) der Käufer das schadhafte Teil, bzw. Gerät bereithält und der Verkäufer die Reparatur beim Käufer vornimmt.
    • 5 c) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät auf Kosten des Verkäufers und nach dessen Weisungen reparieren lässt.
    • 5 d) er im Falle eines Software-Fehlers dem Käufer ein Update zusendet, das von diesem eingespielt wird.
  6. Falls die Nachbesserung nach angemessener Frist fehlt, kann der Käufer nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Kaufvertrags verlangen.
  7. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf (12) Monate nach Lieferung.
  8. heckel haftet nicht für Schäden, die aus der Nichtbeachtung von Montage- und/oder Aufstellvorschriften und/oder Gebrauchsanweisungen, aus der ungeeigneten oder unsachgemäßen Lagerung bzw. Verwendung der Produkte, aus fehlerhafter Montage bzw. Aufstellung oder fehlerhafter Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte, aus natürlicher Abnutzung oder aus fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung durch den Käufer resultieren, ferner nicht für Schäden durch ungeeignete Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische, elektrische, witterungs- und sonstige unvorhersehbare Einflüsse, sofern die Schäden jeweils nicht überwiegend auf ein Verschulden der heckel medizintechnik GmbH zurückzuführen sind.
  9. Die Gewährleistung erstreckt sich auch auf alle der Lieferung beigegebenen oder nachträglich beim Lieferanten bestellten Ersatzteile. Für letztere beginnt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche mit dem Tag der Lieferung. Die Verjährung von Ansprüchen und der Fristablauf für die Ausübung von Rechten bei mangelhafter Lieferung sind während der genannten Mängelbeseitigung gehemmt.

 

§ 8 Nutzungs- und Urheberrechte

  1. Nutzungsrecht bei Software
    Mit Lieferung und Bezahlung der Software erhält der Kunde ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht.
     
  2. Urheberrecht
    • 2 a) An sämtlichen dem Käufer überlassenen Unterlagen, wie Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und technischen Unterlagen, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, behält sich heckel Eigentums- und Urheberrechte vor. Solche Dokumente dürfen Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von heckel zugänglich gemacht werden.
    • 2 b) heckel wird auf eigene Kosten:
      • 2 b 1) einem Rechtsstreit beitreten, der von einem Dritten gegen den Käufer geführt wird, soweit dieser Rechtsstreit mit der Behauptung geführt wird, ein von heckel nach dem vorliegenden Vertrag geliefertes heckel Produkt verletze ein Patent, Urheberrecht, Marke oder Geschäftsgeheimnis dieses Dritten; und
      • 2 b 2) den Käufer von rechtskräftig festgestellten Schadensersatzansprüchen und Kosten freistellen, die unmittelbar aus einer solchen Verletzung resultieren.
    • 2 c) heckel haftet nicht gemäß dem vorstehendem Absatz 2 des Abschnitts XIII gegenüber dem Käufer, wenn
      • 2 c 1) heckel von Käufer nicht:
        • 2 c 1 a) unverzüglich schriftlich von einem solchen Anspruch informiert wird,
        • 2 c 1 b) das alleinige Recht zur Überwachung und Leitung der Nachforschungen, Vorbereitung, Verteidigung und möglicherweise Vergleich des Anspruchs erhält, inklusive der Anwaltswahl, und
        • 2 c 1 c) uneingeschränkte Unterstützung und Zusammenarbeit bei Nachforschungen, der Vorbereitung, dem Vergleich und der Verteidigung erhält;
      • 2 c 2) der Anspruch nach mehr als drei (3) Jahren nach der Lieferung des heckel Produkts erhoben wurde.
    • 2 d) Wenn ein Anspruch gemäß Abschnitt XIII (2) gegen ein heckel Produkt anhängig ist, oder in Einschätzung von heckel anhängig werden könnte, hat heckel das Recht, aber nicht die Verpflichtung, in seinem alleinigen Ermessen:
      • 2 d 1) für den Käufer das Recht zu erwerben, das Produkt weiter zu nutzen und zu verkaufen,
      • 2 d 2) ein Ersatzprodukt bereitzustellen, oder
      • 2 d 3) das Produkt so abzuändern, dass das veränderte Produkt keine Rechte Dritter verletzt; oder
      • 2 d 4) das Geschäft im Hinblick auf ein solches heckel Produkt zu kündigen.
    • 2 e) Unter der Maßgabe der Haftungsausschlüsse und Beschränkungen des oben genannten Abschnitts XII, stellen die vorgenannten Absätze die einzige Haftung und Verpflichtungen von heckel gegenüber dem Käufer und die einzigen Rechte des Käufers im Hinblick auf tatsächliche bzw. behauptete Verletzungen von geistigen Eigentumsrechten bzw. anderen Eigentumsrechten aller Art dar.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware im Eigentum des Verkäufers.
  2. Produkte, für die sich heckel das Eigentumsrecht vorbehält, werden durch den Käufer als Treuhänder von heckel verwaltet. Der Käufer ist verpflichtet, mit den Waren sorgfältig umzugehen und die Produkte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zumindest gegen Brand- und Wasserschäden sowie Diebstahl zu versichern und auf Anforderung den Nachweis zu führen, dass diese Versicherung abgeschlossen wurde. Der Käufer tritt bereits jetzt seine Ansprüche aus dieser Versicherung sicherungshalber an heckel ab.
  3. Werden die Produkte mit Eigentumsvorbehalt untrennbar mit anderen Produkten verbunden oder vermischt, so erwirbt heckel Miteigentum an den neuen Produkten. Im Falle eines Verkaufs von Produkten von heckel zusammen mit anderen Produkten sind die Ansprüche aus dem Verkauf der Produkte für die sich heckel ein Eigentumsrecht vorbehält, auf den Rechnungswert der Produkte begrenzt, für die sich heckel ein Eigentumsrecht vorbehält. heckel nimmt hiermit die Übertragung dieser Ansprüche an.
  4. Der Käufer ist nur berechtigt, Produkte mit Eigentumsvorbehalt im normalen Geschäftsgang zu verkaufen. Der Käufer ist nicht berechtigt, über die Produkte auf andere Weise zu verfügen, insbesondere sie nicht zu verpfänden bzw. als Sicherheit zu verwenden. Bei Pfändung oder anderer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch Dritte ist der Käufer verpflichtet, die Vollstreckungsbehörde über das Eigentum von heckel in Kenntnis zu setzen und die Pfändung heckel innerhalb von drei Geschäftstagen zu melden.
  5. Bestehen berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit des Käufers, ist heckel berechtigt, die Weiterveräußerung oder die Verarbeitung der gelieferten Produkte, für die Heckel einen Eigentumsvorbehalt geltend macht, zu untersagen und ihre Rücklieferung auf Kosten des Käufers zu fordern. Die Rücknahme der Produkte, für die ein Eigentumsvorbehalt besteht, stellt keine Stornierung oder Beendigung des Vertrages dar.
  6. heckel wird auf Anfrage des Käufers die Sicherheiten (Produkte und Forderungen), auf die heckel gemäß den obigen Bestimmungen ein Anrecht hat, nach eigenem Ermessen freigeben, wenn der Wert der Sicherheiten die besicherten Forderungen um mehr als 10% überschreitet. Für die Bewertung jeder Sicherheit ist der Marktwert entscheidend.

 

§ 10 Haftungsbeschränkung

  1. Schadenersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund – sind gegen den Verkäufer ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen vorliegt.
  2. Bei Softwareprodukten haftet der Verkäufer nicht für den Verlust oder die Ungenauigkeit von Daten. Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
  3. Für Datenrekonstruktion haftet der Verkäufer nur, wenn die Daten vom Käufer aktuell und vollständig gesichert worden sind. Die Rekonstruktion muss mit vertretbarem Aufwand möglich sein.

 

§ 11 Geltende nationale und/oder internationale Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen

  1. Der Käufer muss alle geltenden nationalen und/oder internationalen Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen betreffend Medizingeräte einhalten, einschließlich, ohne sich jedoch darauf zu beschränken, der Medizingeräte-Richtlinie und ihren Leitlinien der Europäischen Kommission (MEDDEV).
  2. Unbeschadet sämtlicher anderen Bestimmungen des MEDDEV ist der Käufer verpflichtet, heckel unverzüglich über ein Vorkommnis mit einem heckel Produkt oder Anzeichen, dass ein heckel Produkt nicht sicher ist, zu informieren.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, für den Fall eines Rückrufes jederzeit eine Rückverfolgung des Produkts zu gewährleisten.
  4. Die Installation und der Aufbau von fest eingebauten Produkten sowie die Wartungs- und Garantieleistungen und die Übergabe/Einweisung für den Gebrauch sind ausschließlich durch einen Serviceingenieur von heckel bzw. einen ausgebildeten und zertifizierten heckel Partner durchzuführen.
  5. Der Käufer darf keine Verweise auf heckel als Vertreiber des Produktes, andere Hinweise und Gebrauchsanweisungen oder die Seriennummern entfernen und die Produkte ohne solche Hinweise und Gebrauchsanweisungen nicht vertreiben.

 

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Schlichtung

  1. Für diese Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht unter Ausschluss vereinheitlichtem Rechts Anwendung.
  2. Gerichtsstand ist - soweit gesetzlich zulässig - Stuttgart.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit einer sonstigen Bestimmung oder Vereinbarung nicht berührt.  Die Vertragsschließenden verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck entspricht.
  4. Alle Streitigkeiten, Kontroversen oder Ansprüche, die aus oder in Verbindung mit diesem Geschäft, einschließlich in Bezug auf dessen Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Beendigung entstehen, sind durch Schlichtung bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (http://www.dis-arb.de) nach den Regeln beizulegen, die zu dem Datum gültig sind, an dem die Verfahrenseinleitung in Übereinstimmung mit diesen Regeln bekannt gegeben wird. Die Anzahl der Schiedsrichter ist drei; jedoch ist bei einem Streitwert von unter 500’000 Euro die Anzahl der Schiedsrichter auf einen beschränkt. Der Sitz des Schiedsgerichts ist München, Deutschland. Es gilt das materielle Recht Deutschlands. Der Schiedsspruch ist für die Parteien rechtskräftig und bindend.
  5. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Anpassungen, Zusatzbestimmungen bzw. Verzichte oder Einverständnisse dazu, sowie alle daraus entstehenden Ansprüche gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
  6. Diese AGB können jederzeit von dem Verkäufer geändert werden.

 

 

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